Welche gesetzlichen Anforderungen gibt es für barrierefreie Websites?

06 Nov. 2024

Philipp Vavra

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Ab 2025 gilt es eine barrierefreie Websites zu haben, denn es tritt ein wichtiges Gesetz in Kraft, das auch private Unternehmen, Arztpraxen und Ordinationen betrifft: das Barrierefreiheitsgesetz. Als Multimediaagentur unterstützt KOSMAS Ärzte, Therapeuten und Ordinationen dabei, ihre Websites barrierefrei zu gestalten – sei es durch die Entwicklung neuer Webseiten oder durch die Anpassung bestehender Webauftritte. 

Doch was bedeutet das Barrierefreiheitsgesetz für Sie?

Bereits seit 2019 regelt das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) die digitale Barrierefreiheit von Webauftritten öffentlicher Stellen in Österreich. Dieses Gesetz verpflichtet alle öffentlichen Institutionen auf Bundes- und Landesebene, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten, um Menschen mit Behinderungen oder ältere Bürger nicht von wichtigen Informationen und Dienstleistungen auszuschließen.

Das Barrierefreiheitsgesetz erweitert diesen Ansatz: Ab dem 28. Juni 2025 sind Unternehmen verpflichtet, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Dies betrifft vor allem die Informations- und Kommunikationstechnologie, darunter Websites, Apps, PCs, Smartphones und Online-Dienste wie E-Banking oder E-Commerce. 

Kleinere Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von maximal zwei Millionen Euro sind von der Regelung ausgenommen. Trotzdem ist es sinnvoll, sich schon jetzt auf die Anforderungen vorzubereiten.

Was bedeutet Barrierefreiheit im Web?

Barrierefreie Websites sollen sicherstellen, dass alle Menschen – unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Einschränkungen – Zugang zu Informationen und Diensten haben. Dies umfasst zum Beispiel:

– Leichte Navigation: Eine intuitive Benutzerführung für Menschen mit motorischen oder kognitiven Einschränkungen.

– Barrierefreie Inhalte: Textalternativen für Bilder und Videos sowie gut strukturierte Texte, die auch von Screenreadern gelesen werden können.

– Kontrast und Lesbarkeit: Klare Schriftarten und ausreichender Kontrast, um die Lesbarkeit für Menschen mit Sehbehinderungen zu gewährleisten.

– Tastaturnavigation: Alle Inhalte und Funktionen der Website müssen auch ohne Maus bedienbar sein.

Warum ist das relevant für Unternehmen?

Für Unternehmen bedeutet das Barrierefreiheitsgesetz, dass ihre digitalen Angebote spätestens ab 2025 den Vorgaben entsprechen müssen. 

Dies ist nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern auch eine Chance. Barrierefreie Websites erweitern die Reichweite, indem sie alle potenziellen Nutzer ansprechen, insbesondere Menschen mit Behinderungen. 

Zudem stärkt die Umsetzung von Barrierefreiheit das Vertrauen und die Kunden- bzw. Patientenzufriedenheit.

KOSMAS – Ihr zuverlässiger Partner für barrierefreies Webdesign

Bei KOSMAS bieten wir maßgeschneiderte Lösungen für barrierefreies Webdesign an. Wir entwickeln nicht nur neue barrierefreie Websites, sondern überarbeiten auch bestehende Webauftritte, um sie den gesetzlichen Anforderungen anzupassen. Dabei achten wir darauf, dass die Umsetzung der Barrierefreiheit Ihre Website nicht nur konform, sondern auch nutzerfreundlich und ansprechend gestaltet.

Warum sollten Sie sich bereits jetzt damit beschäftigen?

Die rechtlichen Anforderungen sind klar definiert und die Marktüberwachung, die in Österreich durch das Sozialministeriumservice erfolgt, wird bei Verstößen Sanktionen verhängen. 

Bußgelder können bis zu 80.000 Euro betragen. 

Daher ist es wichtig, schon heute mit der Planung und Umsetzung zu beginnen.

KOSMAS hilft Ihnen bei der…

– Analyse Ihrer bestehenden Website: Wir prüfen, ob Ihre Website den Anforderungen der Barrierefreiheit entspricht und zeigen Schwachstellen auf.

– Erstellung barrierefreier Websites: Neue Projekte setzen wir von Anfang an barrierefrei um, unter Berücksichtigung der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG).

– Optimierung bestehender Websites: Falls Sie bereits eine Website haben, helfen wir Ihnen, diese so anzupassen, dass sie den kommenden gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Mit einem barrierefreien Webauftritt stellen Sie sicher, dass Sie nicht nur gesetzeskonform handeln, sondern auch ein breiteres Publikum von potentiellen PatientInnen ansprechen und digitale Inklusion aktiv fördern. 

Setzen Sie jetzt den Grundstein für eine zukunftssichere Website – KOSMAS unterstützt Sie dabei.

Kontaktieren Sie uns gleich, um persönlich über Ihr Website Projekt zu sprechen.

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