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Sichtbar für die Patient:innen, die Sie in Ihrer Praxis sehen wollen.

Kaum jemand sucht „Zahnarzt" und nimmt den ersten Treffer. Gesucht wird nach dem Anlass: einem Implantat, einer Zahnreinigung, Schmerzen am Wochenende oder einer Praxis, die mit Angstpatient:innen umgehen kann. Mit diesen Suchen entscheiden Sie mit, welche Behandlungen Ihren Kalender füllen.

Für Zahnarztpraxen ist Sichtbarkeit selten eine Frage der Menge. Es geht um die Zusammensetzung. Viele Praxen sind ausgelastet, aber mit den falschen Terminen. Prophylaxe, Implantologie, Kieferorthopädie oder Aligner-Behandlungen brauchen Patient:innen, die gezielt danach suchen und vorab verstehen wollen, was sie erwartet. Dafür reicht eine Leistungsliste nicht. Es braucht Seiten, die Fragen zu Ablauf, Dauer und Nachsorge verständlich beantworten.

Wir bauen für Ihre Praxis Behandlungsseiten, die fachlich korrekt und für Laien gut lesbar sind. Wir sorgen für lokale Sichtbarkeit in Google und in KI-Suchen wie ChatGPT und schalten Google Ads gezielt für die Leistungen, die Sie ausbauen möchten. Dabei bleiben wir im Rahmen von Zahnärztegesetz, Berufsordnung und Heilmittelwerbegesetz. Weil Personal in vielen Ordinationen der eigentliche Engpass ist, denken wir die Karriereseite für zahnärztliche Assistenz und Prophylaxe-Fachkräfte von Anfang an mit.

Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen und unsere Antworten

  • 01

    Brauchen wir für jede Behandlung eine eigene Seite?

    Für Leistungen, die Sie gezielt ausbauen möchten, ja, etwa Implantate, professionelle Zahnreinigung oder Aligner. Patient:innen suchen nach der konkreten Behandlung und erwarten eine Seite, die genau diese Frage beantwortet. Eine Sammelseite „Leistungen" wird für solche Suchen von Google und KI-Systemen deutlich seltener angezeigt.

  • 02

    Was dürfen Zahnärzt:innen in Österreich und Deutschland bewerben?

    Erlaubt ist sachliche, wahre Information über Ihre Praxis, Ihre Qualifikationen und Ihre Leistungen. In Österreich setzt das Zahnärztegesetz den Rahmen, in Deutschland die Berufsordnung der jeweiligen Landeszahnärztekammer und das Heilmittelwerbegesetz. Nicht zulässig sind unter anderem Erfolgsversprechen, irreführende Vergleiche und je nach Eingriff Vorher-Nachher-Bilder. Wir prüfen jede Seite und jede Anzeige vor der Veröffentlichung auf diese Vorgaben.

  • 03

    Wie gewinnen wir mehr Patient:innen für Selbstzahlerleistungen?

    Selbstzahlerleistungen wie Implantate, Bleaching oder Aligner werden länger recherchiert als eine Kontrolle. Entscheidend sind Seiten, die Ablauf, Behandlungsdauer und Alternativen ehrlich erklären, sowie gezielte Google-Ads-Kampagnen für genau diese Leistungen. So sprechen Sie Patient:innen an, die sich bereits mit der Behandlung beschäftigen.

  • 04

    Wie finden wir über die Website zahnärztliche Assistenz und Prophylaxe-Fachkräfte?

    Mit einer eigenen Karriereseite, die zeigt, wie Ihr Team arbeitet: Einarbeitung, Arbeitszeiten, Fortbildungen und Ansprechperson. Bewerber:innen vergleichen Praxen heute ähnlich wie Patient:innen. Eine kurze Bewerbung ohne Lebenslauf-Pflicht senkt die Hürde spürbar.

  • 05

    Wie gehen wir mit negativen Google-Bewertungen um?

    Sachlich, zeitnah und ohne Details zur Behandlung, denn auch in einer Antwort gilt die Verschwiegenheitspflicht. Wichtiger als einzelne Antworten ist ein laufender Strom neuer, echter Bewertungen zufriedener Patient:innen. Dafür setzen wir in der Praxis einfache, rechtlich zulässige Abläufe auf.

  • 06

    Wie wird unsere Praxis in ChatGPT und anderen KI-Suchen empfohlen?

    KI-Systeme greifen auf Inhalte zurück, die eine Frage klar und eigenständig beantworten, und auf konsistente Praxisdaten im Google-Unternehmensprofil und in Verzeichnissen. Strukturierte Behandlungsseiten mit FAQ und sauber ausgezeichneten Daten erhöhen die Chance, als Quelle genannt zu werden.

Vereinbaren Sie ein Erstgespräch für Ihre Zahnarztpraxis.