Patientenkontakt, der über die einzelne Anfrage hinausreicht.

E-Mail-Marketing hält bestehende und potenzielle Patient:innen informiert, ohne bei jedem Kontakt erneut für Reichweite zu bezahlen.

Wer einmal eine Anfrage gestellt oder sich für einen Newsletter eingetragen hat, muss nicht bei jedem weiteren Kontakt erneut über eine bezahlte Anzeige erreicht werden. E-Mail-Marketing nutzt einen Kontakt, den die Praxis bereits hat.

Wir richten E-Mail-Kampagnen für Praxen ein, von der datenschutzkonformen Anmeldung über den Versand bis zur Auswertung, und formulieren Inhalte im Einklang mit den Vorgaben für die Bewerbung medizinischer Leistungen.

Woran wir konkret arbeiten

Double-Opt-In von Anfang an

Die Anmeldung zum Newsletter erfolgt über ein Double-Opt-In-Verfahren, damit die Einwilligung nachweisbar vorliegt, bevor E-Mails verschickt werden.

Beispiel: Nach der Anmeldung über die Website bestätigt die Person die Anmeldung per Link in einer E-Mail, erst danach beginnt der Versand.

Relevante Inhalte statt Streuversand

Inhalte werden nach Anlass gestaffelt, etwa Terminerinnerungen, Praxis-Neuigkeiten oder saisonale Hinweise, statt eines einzigen Verteilers für alle.

Beispiel: Patient:innen, die sich für eine bestimmte Leistung interessiert haben, erhalten dazu passende Informationen, nicht den allgemeinen Praxis-Newsletter.

Klare Abmeldemöglichkeit

Jede E-Mail enthält eine einfache Abmeldemöglichkeit, wie gesetzlich vorgeschrieben, ohne Umwege über mehrere Klicks.

Beispiel: Ein Abmeldelink am Ende jeder E-Mail führt direkt zur Austragung, ohne Login oder Rückfrage.

Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen und unsere Antworten

  • 01

    Braucht man für den Newsletter-Versand eine Einwilligung?

    Ja. Der Versand von Werbe-E-Mails setzt in der Regel eine ausdrückliche Einwilligung voraus, die über ein Double-Opt-In-Verfahren eingeholt und dokumentiert wird.

  • 02

    Dürfen in E-Mails Heilversprechen oder Behandlungsergebnisse beworben werden?

    Nein. Auch für E-Mail-Inhalte gelten die Vorgaben des Heilmittelwerbegesetzes, Erfolgsversprechen und unzulässige Vorher-Nachher-Darstellungen sind ausgeschlossen.

  • 03

    Wie oft sollte eine Praxis E-Mails versenden?

    Das hängt von den verfügbaren Inhalten und der Zielgruppe ab. Ein monatlicher oder quartalsweiser Versand hat sich für die meisten Praxen als angenehmer Rhythmus erwiesen, ohne die Empfänger:innen zu überfordern.

  • 04

    Können bestehende Patientendaten für den Newsletter verwendet werden?

    Nur, wenn eine gültige Einwilligung für den Versand von Werbe-E-Mails vorliegt. Kontaktdaten aus der Behandlung allein reichen dafür in der Regel nicht aus.

  • 05

    Lässt sich der Erfolg von E-Mail-Kampagnen messen?

    Ja, etwa anhand von Öffnungs- und Klickraten sowie daraus entstehenden Terminanfragen, im Rahmen der geltenden Datenschutzvorgaben.

Lassen Sie uns prüfen, wie E-Mail-Marketing Ihre Praxis ergänzen kann.