Telemedizin: Vorteile und Voraussetzungen einer Videosprechstunde

Philipp Vavra·
Titelbild: Telemedizin und Videosprechstunde

Die Telemedizin birgt viele Vorteile. Plötzlich können Arztkonsultationen, Krankschreibungen und Rezeptverschreibungen online stattfinden. Das erspart nicht nur Wartezeiten und Anfahrtswege, sondern senkt auch das Risiko einer Ansteckung. Doch was wird benötigt, um telemedizinische Angebote wie Videosprechstunden erfolgreich über die Bühne zu bringen?

Lesen Sie in folgendem Blog-Beitrag, was die technischen Voraussetzungen einer Videosprechstunde sind, welche Vorteile sie mit sich bringt, für welche Situationen sie sich besonders eignet und welche rechtlichen Aspekte dabei zu beachten sind.

Was ist Telemedizin?

Telemedizin bezeichnet die Bereitstellung oder Unterstützung von Gesundheitsdienstleistungen mittels Informations- und Kommunikationstechnologien, bei denen Patienten und Gesundheitsdiensteanbieter nicht physisch am selben Ort sind.

Wo wird Telemedizin angewandt?

Die Telemedizin ist ein Überbegriff für unterschiedlichste Fernbehandlungen mittels Telekommunikationstechnologien. Dafür gibt es verschiedene Anwendungsbereiche.

  • Telekonferenz: Hier beraten sich mehrere Ärzte und Gesundheitsdienstleister während einer laufenden Behandlung, sodass auch Mediziner aus verschiedenen Krankenhäusern/Praxen hinzugezogen werden können.
  • Telemonitoring: Hiermit kann der Gesundheitszustand des Patienten aus der Ferne überwacht werden, indem zum Beispiel Blutdruck, Herzfrequenz o.ä. gemessen werden.
  • Telekonsultation: Hier erfolgt eine Beratung des Patienten durch den behandelnden Arzt via Chat, Anruf oder Video. Rezepte, Überweisungen und Krankmeldungen können so auch ausgestellt werden.

Was ist eine Videosprechstunde?

Als Videosprechstunde bezeichnet man einen virtuellen Arztbesuch per Videotelefonie über eine geeignete Software. Die Konsultation erfolgt hierbei wie gewohnt, bis auf die physischen Untersuchungen.

Die Vorteile einer Videosprechstunde auf einen Blick

Unsere Gesellschaft wird immer älter, Herz-Kreislauferkrankungen und allgemein chronische Erkrankungen nehmen zu. Videosprechstunden bieten ein enormes Potenzial für eine kosteneffiziente und dennoch qualitative Unterstützung medizinischer Leistungen.

  • Die Mühen und damit verknüpften Probleme, mit Krankheitssymptomen Bett und Haus verlassen zu müssen, fallen weg.
  • Anfahrts- und Wartezeiten werden gespart.
  • Es kann eine schnelle und unkomplizierte Aufklärung bei unsicherer Symptomatik erfolgen.
  • Weiter entfernte Spezialisten können problemlos konsultiert werden.
  • Die Ansteckungsgefahr in der Praxis fällt weg.
  • Sie können als Arzt Ihren Patientenkreis über die lokale Gemeinschaft hinaus erweitern.

Für welche Patienten ist das Angebot auf eine Videosprechstunde besonders hilfreich?

  • Chronisch Kranke, die besonders häufig zum Arzt müssen
  • Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind
  • Menschen, die eine zeitintensive OP-Nachsorge benötigen
  • Menschen, die eine Betreuungspflicht haben
  • Patienten aus dem ländlichen Raum
  • Berufstätige und Vielbeschäftigte profitieren von der Zeitersparnis und der Flexibilität einer Videosprechstunde.

Ärzte mit Kassenvertrag: Was kostet eine Videosprechstunde?

Die Erbringung telemedizinischer Leistungen auf Kosten der Krankenkassen ist gestattet, sofern sie ärztlich vertretbar, berufsrechtlich zulässig, zweckmäßig und ebenso effektiv wie eine persönliche Leistungserbringung ist.

  • Telemedizinische Leistungen dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Patienten erbracht werden.
  • Patienten, die telemedizinisch behandelt werden, müssen jederzeit die Möglichkeit haben, ihren behandelnden Arzt persönlich aufzusuchen.
  • Telemedizinische Behandlungen wie die Videosprechstunde sind nur bei Patienten zulässig, die bereits persönlich von dem Vertragsarzt behandelt wurden.

Was braucht man für eine Videosprechstunde?

Damit Sie Ihre Sprechstunden online anbieten können, benötigen Sie nur die oft bereits vorhandenen Standardgeräte wie Laptop, Computer oder Telefon mit Internetverbindung, Mikrofon und Lautsprecher. Darüber hinaus benötigen Sie die richtige Praxissoftware oder einen datenschutzgeprüften Videoanbieter.

Datensicherheit in der Videosprechstunde

Eine ärztliche sowie psychotherapeutische Videosprechstunde darf nur in Kooperation mit einem datenschutzgeprüften Anbieter erfolgen.

  • Verschlüsselung: Alle übertragenen Daten sollten verschlüsselt werden, um sicherzustellen, dass sie vor unbefugtem Zugriff geschützt sind.
  • Datenschutzbestimmungen: Ärzte und Praxispersonal müssen sich strikt an die geltenden Datenschutzbestimmungen halten.
  • Sichere Plattformen: Videodienstanbieter dürfen nur Server in der EU nutzen und müssen Nachweise über Datenschutz, Informationssicherheit und Inhalt führen.
  • Aufklärung der Patienten: Patienten sollten über die Sicherheitsvorkehrungen informiert werden.

Krankschreiben per Videosprechstunde

Seit Oktober 2020 ist es in Österreich möglich, sich per Videosprechstunde von seinem behandelnden Arzt krank schreiben zu lassen. Voraussetzung dafür ist, dass der Patient dem Arzt oder der Arztpraxis bereits persönlich bekannt ist und die Erkrankung sich per Video beurteilen lässt.

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Über den Autor

Philipp Vavra.

Geschäftsführung | Development & Design · KOSMAS

Nach seinem Designstudium sammelte er einschlägige Erfahrung in verschiedenen Unternehmen des Healthcare-Bereichs. Dieses tief spezialisierte Wissen ist die Grundlage, auf der KOSMAS aufbaut: Er versteht die Anforderungen seiner Kund:innen genau und kann sie bestmöglich beraten.

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