Telemedizin: Vorteile und Voraussetzungen einer Videosprechstunde

Die Telemedizin birgt viele Vorteile. Plötzlich können Arztkonsultationen, Krankschreibungen und Rezeptverschreibungen online stattfinden. Das erspart nicht nur Wartezeiten und Anfahrtswege, sondern senkt auch das Risiko – ein Aspekt, der besonders seit COVID-19 in den Vordergrund getreten ist – einer Ansteckung. Doch was wird benötigt, um telemedizinische Angebote wie Videosprechstunden erfolgreich über die Bühne zu bringen?…

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Die Telemedizin birgt viele Vorteile. Plötzlich können Arztkonsultationen, Krankschreibungen und Rezeptverschreibungen online stattfinden. Das erspart nicht nur Wartezeiten und Anfahrtswege, sondern senkt auch das Risiko – ein Aspekt, der besonders seit COVID-19 in den Vordergrund getreten ist – einer Ansteckung. Doch was wird benötigt, um telemedizinische Angebote wie Videosprechstunden erfolgreich über die Bühne zu bringen?

Lesen Sie in folgendem Blog-Beitrag, was die technischen Voraussetzungen einer Videosprechstunde sind, welche Vorteile sie mit sich bringt, für welche Situationen sie sich besonders eignet und welche rechtlichen Aspekte dabei zu beachten sind.

Was ist Telemedizin?

Telemedizin bezeichnet die Bereitstellung oder Unterstützung von Gesundheitsdienstleistungen mittels Informations- und Kommunikationstechnologien, bei denen Patienten und Gesundheitsdiensteanbieter nicht physisch am selben Ort sind. Dabei erfolgt eine sichere Übertragung medizinischer Daten in Form von Text, Ton und/oder Bild, um Prävention, Diagnose, Behandlung und Weiterbetreuung von Patienten zu ermöglichen.

Wo wird Telemedizin angewandt?

Die Telemedizin ist ein Überbegriff für unterschiedlichste Fernbehandlungen mittels Telekommunikationstechnologien. Dafür gibt es verschiedene Anwendungsbereiche.

Hier ein paar Beispiele dazu:

  • Telekonferenz: Hier beraten sich mehrere Ärzte und Gesundheitsdienstleister während einer laufenden Behandlung, sodass auch Mediziner aus verschiedenen Krankenhäusern/Praxen hinzugezogen werden können.  
  • Telemonitoring: Hiermit kann der Gesundheitszustand des Patienten aus der Ferne überwacht werden, indem zum Beispiel Blutdruck, Herzfrequenz o.ä. gemessen werden. Die Ergebnisse werden so direkt an den behandelnden Arzt übermittelt.
  • Telekonsultation: Hier erfolgt eine Beratung des Patienten durch den behandelnden Arzt via Chat, Anruf oder Video. Es werden Diagnosen erstellt und Therapien beschlossen. Rezepte, Überweisungen und Krankmeldungen können so auch ausgestellt werden.

Was ist eine Videosprechstunde?

Als Videosprechstunde bezeichnet man einen virtuellen Arztbesuch per Videotelefonie über eine geeignete Software. Die Konsultation erfolgt hierbei wie gewohnt, bis auf die physischen Untersuchungen. Der Arzt kann eine vollständige Anamnese vornehmen, sichtbare Symptome begutachten und medizinische Ratschläge geben. Sofern dies möglich ist, kann auch schon eine Diagnose erstellt werden. Ebenfalls kann die Nachbehandlung über eine Videosprechstunde stattfinden, was häufig sogar den Behandlungserfolg steigert. Zusätzlich ist es möglich, in der Videosprechstunde Rezepte auszustellen, eine Arbeitsunfähigkeit zu bescheinigen oder Krankmeldungen vorzunehmen.

Die Vorteile einer Videosprechstunde auf einen Blick

Unsere Gesellschaft wird immer älter, Herz-Kreislauferkrankungen und allgemein chronische Erkrankungen nehmen zu. Alles, um das Gesundheitswesen zu entlasten und dabei das Wohl der Patienten nicht zu gefährden ist daher willkommen. Videosprechstunden bieten ein enormes Potenzial für eine kosteneffiziente und dennoch qualitative Unterstützung medizinischer Leistungen. Zusätzlich sichert die Telemedizin die Gesundheitsversorgung in Gegenden, in denen keine engmaschige medizinische Infrastruktur vorhanden ist (Stichwort: Ärztemangel in der Peripherie).

Vorteile von Videosprechstunden:

  • Die Mühen und damit verknüpften Probleme, mit Krankheitssymptomen Bett und Haus verlassen zu müssen, fallen weg.
  • Anfahrts- und Wartezeiten werden gespart.
  • Es kann eine schnelle und unkomplizierte Aufklärung bei unsicherer Symptomatik erfolgen.
  • Weiter entfernte Spezialisten können problemlos konsultiert werden.
  • Die Ansteckungsgefahr in der Praxis fällt weg.
  • Wie die COVID-19 Pandemie uns gezeigt hat, kann die medizinische Versorgen auch bei widrigen Umständen (zB. extreme Wetterbedingungen) gewährleistet werden.
  • Sie können als Arzt Ihren Patientenkreis über die lokale Gemeinschaft hinaus erweitern.

Für welche Patienten ist das Angebot auf eine Videosprechstunde besonders hilfreich?

  • Chronisch Kranke, die besonders häufig zum Arzt müssen
  • Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind
  • Menschen, die eine andernfalls zeitintensive (weil mit häufigen Ordinationsbesuchen verknüpfte) OP-Nachsorge benötigen. Per Videotelefonie kann der Arzt das Fortschreiten der Wundheilung und Beweglichkeit des Patienten beurteilen und kontrollieren.
  • Menschen, die eine Betreuungspflicht haben. Ob das kleine Kinder sind oder pflegebedürftige Angehörige.
  • Patienten aus dem ländlichen Raum
  • Berufstätige und Vielbeschäftigte profitieren von der Zeitersparnis und der Flexibilität einer Videosprechstunde.

Ärzte mit Kassenvertrag: Was kostet eine Videosprechstunde?

Die Erbringung telemedizinischer Leistungen auf Kosten der Krankenkassen ist gestattet, sofern sie ärztlich vertretbar, berufsrechtlich zulässig, zweckmäßig und ebenso effektiv wie eine persönliche Leistungserbringung ist. Dabei müssen die Bestimmungen des Gesundheitstelematikgesetzes in seiner aktuellen Fassung sowie die Datenschutzgrundverordnung eingehalten werden.

  • Telemedizinische Leistungen dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Patienten erbracht werden.
  • Patienten, die telemedizinisch behandelt werden, müssen jederzeit die Möglichkeit haben, ihren behandelnden Arzt persönlich aufzusuchen.
  • Telemedizinische Behandlungen wie die Videosprechstunde sind nur bei Patienten zulässig, die bereits persönlich von dem Vertragsarzt behandelt wurden. Ausnahmen hiervon gelten für telemedizinische Leistungen, die von Vertretern in der Praxis oder von angestellten Ärzten sowie im Bereitschaftsdienst erbracht werden.

Was braucht man für eine Videosprechstunde?

Damit Sie Ihre Sprechstunden online anbieten können, benötigen Sie nur die oft bereits vorhandenen Standartgeräte wie Laptop, Computer oder Telefon mit Internetverbindung, Mikrofon und Lautsprecher. Darüber hinaus benötigen Sie die richtige Praxissoftware oder einen datenschutzgeprüften Videoanbieter.

Datensicherheit in der Videosprechstunde

Eine ärztliche sowie psychotherapeutische Videosprechstunde darf nur in Kooperation mit einem datenschutzgeprüften Anbieter erfolgen.

Hier sind einige wichtige Aspekte der Datensicherheit:

  • Verschlüsselung: Alle übertragenen Daten sollten verschlüsselt werden, um sicherzustellen, dass sie vor unbefugtem Zugriff geschützt sind.
  • Datenschutzbestimmungen: Ärzte und Praxispersonal müssen sich strikt an die geltenden Datenschutzbestimmungen halten und sicherstellen, dass Patientendaten vertraulich behandelt werden. Sämtliche Daten dürfen durch den Anbieter weder eingesehen noch gespeichert werden.
  • Sichere Plattformen: Die Nutzung von sicheren und zuverlässigen Plattformen oder Softwarelösungen ist entscheidend, um die Sicherheit von Videosprechstunden zu gewährleisten. Videodienstanbieter dürfen nur Server in der EU nutzen und müssen Nachweise über Datenschutz, Informationssicherheit und Inhalt führen.
  • Aufklärung der Patienten: Patienten sollten über die Sicherheitsvorkehrungen informiert werden und die Möglichkeit haben, Bedenken bezüglich des Datenschutzes anzusprechen.

Krankschreiben per Videosprechstunde

Seit Oktober 2020 ist es in Österreich möglich, sich per Videosprechstunde von seinem behandelnden Arzt krank schreiben zu lassen. Voraussetzung dafür ist, dass der Patient dem Arzt oder der Arztpraxis bereits persönlich bekannt ist und die Erkrankung sich per Video beurteilen lässt.

Insbesondere in Fällen, in denen Patienten aufgrund von leichten Erkrankungen wie Erkältungen, Magen-Darm-Beschwerden oder einer Migräne arbeitsunfähig sind, kann die Videosprechstunde eine praktische Alternative zur physischen Konsultation in der Praxis sein.

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Autor

Leonie Krachler

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